Traditionell findet zwischen Deutschland und Italien reger Handel statt, viele deutsche Unternehmen pflegen intensive Handelsbeziehungen zu italienischen Unternehmen und umgekehrt.

Die Kanzlei bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland oder in der Toskana, die in das andere Land exportieren und ihre Handelsbeziehung ausbauen wollen, umfassenden Beistand an. Frau Goller verfügt über fundierte Kenntnisse im Europarecht und im deutsch-italienischen Handelsrecht – grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung und das Abfassen von Verträgen.

Die Rechtsanwältin kann die Unternehmen bei der Aushandlung von Vertragsbeziehungen oder sonstigen Gesprächen zwischen Unternehmern sprachlich und fachlich begleiten.

Ziel der Kanzlei ist es, den Unternehmen den Handel mit dem jeweils anderen Land zu erleichtern und die Interessen der Unternehmen zu schützen.

Die Kanzlei bietet Rechtsberatung und Rechtsbeistand in folgenden Bereichen:

KREDITEINTREIBUNG

DEUTSCH- ITALIENISCHER HANDEL

INTERNATIONALES PRIVATRECHT, EUROPARECHT

INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT

INTERNATIONALES TRANSPORTRECHT

insbesondere:

Übersetzung von Rechtstexten (deutsch-italienisch, italienisch- deutsch)

Verfassen und Überprüfen von Handelsverträgen zwischen deutschen und italienischen Unternehmen.

Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen

Deutsch-italienisches Handelsvertreterrecht

Krediteintreibung, Zwangsvollstreckung, Sicherheitsbeschlagnahme in Deutschland, Italien oder anderen europäischen Ländern

Pflichtverletzung nach italienischen oder deutschen Recht