• Rechtsbeistand für Privatpersonen

Die Rechtsanwaltskanzlei Goller bietet Ratsuchenden Unterstützung und Rechtsbeistand, außergerichtlich und vor Gericht, in verschiedenen Bereichen des italienischen Zivilrechts, des deutschen Rechts und im Europarecht.

Wenn Sie sich zeitweilig oder dauerhaft in Italien aufhalten, in Italien Verwandte haben oder dort verheiratet sind oder eine sonstige Beziehung zu dem Land haben, können wir Ihnen unsere Erfahrung und Fachkompetenz zur Verfügung stellen.

Wir werden hauptsächlich vor den Gerichten der Toskana tätig (Pisa, Lucca, Livorno, Florenz, Siena, Grosseto), können Sie aber, dank der Digitalisierung des Zivilprozesses, ohne Mehrkosten in ganz Italien vertreten.

Wenn Sie nicht in Italien wohnen, ist ein persönliches Treffen nicht erforderlich. Sie können uns per Telefon, Skype, Email oder Kontaktformular ansprechen. Wir beantworten alle Anfragen meist noch am selben Tag.

Wenn es darum geht, komplexe Sachverhalte und rechtlichen Zusammenhänge zu diskutieren, kommt es auch Mandanten, die die italienische Sprache gut beherrschen, zugute, dass sie die Gespräche in ihrer Muttersprache geführt werden können.

FAMILIENRECHT

  • Trennung nach italienischem Recht, Scheidungsrecht
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit Rechtsbeistand „Negoziazione assistita“ zur Lösungsfindung bei Trennung und Scheidung.

    Die „negoziazione assistita“ bietet den sich im Konflikt befindlichen Ehepartnern die Möglichkeit, mit Hilfe ihrer Anwälte einvernehmlich die Bedingungen der Trennung und Scheidung festzulegen oder einvernehmlich die Scheidungsbedingungen zu ändern.

  • Sorgerechtsstreitigkeiten und Unterhaltsansprüche

    Wenn die Eltern sich in Bezug auf Sorgerecht und Besuchsrecht der Kinder nicht einigen können, ist das Eingreifen des Richters unvermeidlich. Wenn die Eltern sich einigen, ist es dennoch empfehlenswert sich an einen Anwalt zu wenden um die Einigung niederzuschreiben und Missverständnisse und Konflikte in der Zukunft zu vermeiden.

  • Verfahren vor dem Minderjährigengericht

INTERNATIONALES FAMILIENRECHT

  • Trennungs- und Scheidungsrecht für Ehepartner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit
  • Durchsetzung von im Ausland ergangener Urteile
  • Rückführung bei Kindesentführung
  • Unterhaltsrecht

ERBRECHT

  • Beratung und Abfassen von Testamenten
  • Unterstützung bei der Abgabe der Erbschaftssteuererklärung „dichiarazione di successione“
  • Erbauseinandersetzung
  • Rechtsstreitigkeiten zur Erbauseinandersetzung, Anfechtung eines Testaments, Verletzung eines Pflichtteilanspruchs

DINGLICHE RECHTE

  • Anspruch auf Herausgabe des Eigentums
  • Eigentumserwerb durch Ersitzung
  • Besitzschutzklagen

VERKEHRSUNFÄLLE

Die Kosten des Anwalts der Partei, die den Unfall nicht verschuldet hat, werden von der Versicherung des Unfallgegners getragen.

Es ist deshalb immer empfehlenswert, einen Anwalt einzuschalten, der mit der Versicherung verhandeln kann oder, wenn keine Einigung erreicht werden kann, über die Erfolgsaussichten einer Klage Auskunft geben kann.

SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

  • Vertragliche Pflichtverletzung
  • Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung
  • Gefährdungshaftung