Deutschland und Italien verbindet sehr viel: zwischen den beiden Ländern findet reger Handel statt, Italien ist das Lieblingsurlaubsland der Deutschen, beide Länder haben eine wichtige Rolle in der Europäischen Union. Viele Deutsche träumen von einem eigenem Haus in der Toskana und manche können sich diesen Traum verwirklichen. Viele Italiener haben sich auf Zeit oder dauerhaft, oft aus beruflichen Gründen, in Deutschland niedergelassen. All dies hat zur Folge, dass es viele deutsch-italienische Paare gibt und unzählige italienische Familien Verwandte in Deutschland haben und umgekehrt.

Frau Goller ist deutsche Muttersprachlerin und verfügt, dank ihres deutschen Universitätsabschlusses (1. juristisches Staatsexamen) und ihrer darauffolgenden Ausbildung und Zulassung als „Avvocato“ in Italien,  über fundierte Kenntnisse im deutschen und im italienischen Recht. Sie bietet eine doppelte fachliche und sprachliche Kompetenz und ist mit der Mentalität der Italiener und der Deutschen gleichermaßen vertraut.

Die Kanzlei wird sowohl außergerichtlich beratend als auch vor Gericht tätig. Die Gerichtstermine vor den Gerichten der Toskana können von den Anwälten persönlich wahrgenommen werden (Lucca und Livorno: Fahrtzeit weniger als einer Stunde; Florenz: Fahrtzeit eine Stunde; Siena und Grosseto: Fahrtzeit weniger als 2 Stunden)

In folgenden Bereichen wird die Kanzlei oft von Ratsuchenden kontaktiert

ITALIENISCHES EHE- UND SCHEIDUNGSRECHT

ITALIENISCHES ZIVILRECHT

ERWERB VON IMMOBILIEN, NIEßBRAUCH, DURCHGANGSRECHTE, ERSITZUNG, BESITZSTÖRUNG ITALIEN

ITALIENISCHES ERBRECHT

ABWICKLUNG VON UNFÄLLEN IN ITALIEN

ÜBERSETZUNG VON RECHTSTEXTEN

In der Kanzlei werden Rechtstexte (insbesondere Urteile, Anwaltsschriftsätze und Verträge) von italienischer Sprache in die deutsche und umgekehrt übersetzt. Bei Bedarf können Immobilienkaufverträge übersetzt werden.